1.Maske und Häs

Maske:

- Holzmaske mit schulterlangem rot-schwarzem Fell

- Laufbändel (rechts)

Häs:

- Flecklesoberteil in den Farben rot, orange, gelb

- Emblem (links)

- Fohlenfellhose

- schwarze Lederstiefel

- Schellengurt schwarz mit drei Schellen

- Pferdeschweif (fuchsfarben)

- Strickkappe in den Häsfarben

- rote Fleecejacke mit Emblem und Aufdruck „Höllavieh“

- rote (passend zum Flecklesoberteil) gestrickte Handschuhe

- schwarze, ärmellose Fleecejacke mit Felleinfassung

- rote Gürteltasche

2.Eigentumsrechte

Das Einzelhäs „Höllavieh“ ist Eigentum der Zunft. Die Träger des Einzelhäs werden vom Zunftrat beauftragt. Vonseiten der Einzelhästräger besteht kein Besitzanspruch. Die Kosten für Schuhe, Handschuhe und Strickkappe sind vom Einzelhästräger zu tragen und bleiben im Besitz des Einzelhästrägers.

3. Emblem

Das Emblem wird gestellt.

4.Laufbändel

Der Laufbändel hat die Funktion eines „TÜV-Stempels“ für das Häs, d.h., er besagt, dass das Häs vom Häswart abgenommen und für in Ordnung befunden wurde.

5.Schneiderarbeiten bzw. –kosten

Reparaturarbeiten sind ausschließlich bei der von der Zunft vorgegebenen Schneiderin in Auftrag zu geben. Der jeweilige Einzelhästräger ist für die Reparatur zuständig. Sie werden von der Zunft bezahlt. Ausgenommen sind mutwillige Beschädigungen/Zerstörungen.

Die Reparaturen der Fohlenfellhose ist nach Absprache mit dem Häswart einem Kürschner zu übergeben. Sie werden von der Zunft bezahlt. Ausgenommen sind mutwillige Beschädigungen/Zerstörungen.

6.Ausbesserungen an Maske

Die Kosten für Ausbesserungsarbeiten an der Maske trägt die Zunft. Ausgenommen sind mutwillige Beschädigungen/Zerstörungen.

Über Ausbesserungsarbeiten und/oder Neuanfertigung entscheidet der Häswart in Absprache mit dem Zunftrat.

7.Tragen des Einzelhäs

Wer das Einzelhäs wann trägt, wird nach Festlegung der angenommenen Einladungen bestimmt.

Die Maske und das Flecklesoberteil sind nach dem Umzug, wenn möglich, abzulegen und im Bus zu deponieren bzw. dem Wägalesdienst zur Mitnahme in den Bus zu übergeben.

Das Flecklesoberteil wird durch die rote Fleecejacke ersetzt.

Die Einzelhästräger sind verpflichtet, bei Übergabe bzw. Übernahme des Einzelhäs die Unversehrtheit zu kontrollieren. Wie in Punkt 5 bereits erwähnt, ist der jeweilige Träger, bei dem eine Beschädigung zustande kommt, dafür verantwortlich, dass notwendige Reparaturen bis zum nächsten Auftritt der Figur durchgeführt werden. Der letzte Einzelhästräger hat dem übernehmenden, darauf folgenden Träger das „Höllavieh“ unaufgefordert bis zum nächsten Auftritt rechtzeitig zu überbringen.

Am Faschingsdienstag wird das Häs vom Häswart vor Rückgabe abgenommen. Das Häs wird in ordnungsgemäßem und sauberen Zustand vom Häswart verwahrt.

Weißenhorn, 17.09.2003 / 1. Änderung ZR-Sitzung 12.01.2010