Unsere Frühjahrsangebote 2016

1.   Maske und Häs

Maske:

- Holzmaske mit schulterlangem Heidschnucken-Fell

- Laufbändel (rechts)

Häs:

- Oberteil aus Heidschnuckenfell

- Schellengurt schwarz

- braune Gürteltasche

- Fellschwanz

- Wildlederhose, passend zum Heidschnuckenfell

- schwarze Lederstiefel

- beige Lederhandschuhe

- Windjacke schwarz mit Eschagore-Emblem und

  Aufdruck Ziegenbock

- ärmellose Kunstfellweste braun

- schwarze Mütze (Baumwolle) mit Eschagore-Emblem

2.   Eigentumsrechte

Die Einzelhäser „Zottige Ziegenböcke“ sind Eigentum der Zunft. Die Träger der Einzelhäser werden vom Zunftrat beauftragt. Vonseiten der Einzelhästräger besteht kein Besitzanspruch. Die Kosten für Schuhe und Mütze sind vom Einzelhästräger zu tragen und bleiben im Besitz des Einzelhästrägers.

3.    Emblem

Das Emblem wird gestellt.

4.   Laufbändel

Der Laufbändel hat die Funktion eines „TÜV-Stempels“ für das Häs, d.h., er besagt, dass das Häs vom Häswart abgenommen und für in Ordnung befunden wurde.

5.   Schneiderarbeiten bzw. –kosten

Reparaturarbeiten sind ausschließlich bei der von der Zunft vorgegebenen Schneiderin in Auftrag zu geben. Der jeweilige Einzelhästräger ist für die Reparatur zuständig. Sie werden von der Zunft bezahlt. Ausgenommen sind mutwillige Beschädigungen/Zerstörungen.

Umfangreiche Ausbesserungsarbeiten entscheidet der Häswart in Absprache mit dem Zunftrat.

6.   Ausbesserungen an Maske

Die Kosten für Ausbesserungsarbeiten an der Maske trägt die Zunft. Ausgenommen sind mutwillige Beschädigungen/Zerstörungen.

Über Ausbesserungsarbeiten und/oder Neuanfertigung entscheidet der Häswart in Absprache mit dem Zunftrat.

7.   Tragen des Einzelhäs

Wer das Einzelhäs wann trägt, wird nach Festlegung der angenommenen Einladungen bestimmt.

Die Maske und das Heidschnuckenfell-Oberteil sind nach dem Umzug, wenn möglich, abzulegen und im Bus zu deponieren bzw. dem Wägalesdienst zur Mitnahme in den Bus zu übergeben.

Das Heidschnuckenfell-Oberteil wird durch die schwarze Windjacke und die ärmellose Kunstfellweste ersetzt.

Die Einzelhästräger sind verpflichtet, bei Übergabe bzw. Übernahme des Einzelhäs die Unversehrtheit zu kontrollieren. Wie in Punkt 5 bereits erwähnt, ist der jeweilige Träger, bei dem eine Beschädigung zustande kommt, dafür verantwortlich, dass notwendige Reparaturen bis zum nächsten Auftritt der Figur durchgeführt werden. Der letzte Einzelhästräger hat dem übernehmenden, darauf folgenden Träger das Einzelhäs unaufgefordert bis zum nächsten Auftritt rechtzeitig zu überbringen.

Am Faschingsdienstag wird das Häs vom Häswart vor Rückgabe abgenommen. Das Häs wird in ordnungsgemäßem und sauberen Zustand vom Häswart verwahrt.

Weißenhorn, 28.02.2010