Zunftregeln

1. Der Narrenruf lautet:

"Escha" - "Gore" (3 x) und "Mir zua" - "i bi a Wiatsbua!"

2. Die Hästräger dürfen nur in vollständiger Kleidung bei offiziellen Auftritten der Zunft auftreten

Beim Auftritt darf die Haut des Hästrägers nicht zu sehen sein; Auch darf die Maske beim Auftritt nicht gelupft werden.

In geschlossenen Räumen ist die Maske nicht auf dem Kopf zu tragen!

Wird die Maske nicht getragen ist die Strickkappe aufzusetzen, damit der Kopf nie unbedeckt ist.

Mitgeführte Taschen sind verdeckt zu tragen.

3. Die Zuschauer dürfen nicht über Gebühr belästigt werden.

4. Das Häs darf nicht an Dritte verliehen werden.

5. Ungebührliches Benehmen:

Der Zunftrat ist bemächtigt bei ungebührlichem Benehmen entsprechende Maßnahmen (z. B. Umzugssperre) zu ergreifen.